Feuerwerk

Das Abbrennen von Feuerwerk ist nicht nur am 1. August und Silvester aktuell, sondern auch bei grösseren und kleineren Anlässen über ganze Jahr. Eine Sonderbewilligung der Behörde erlaubt es uns, ein ständiges Sortiment anzubieten. In enger Zusammenarbeit mit Lieferanten, Polizei und Feuerwehr sind wir immer mit den neusten Entwicklungen in Sachen «Feuerwerk» vertraut. Ausserhalb der Bundesfeier und Silvester wird eine Bewilligung der Behörde benötigt, um ein Fest mit einem Feuerwerk zu bezaubern. In jenen Gegenden, in denen keine «Knallerei» erlaubt wird, können wir Ihnen ein lautloses Erlebnis offerieren, so dass auf diesen Genuss nicht verzichtet werden muss.

Auf Wunsch lassen wir an Ihrem Fest das Feuerwerk steigen. So haben Sie nichts mit Bewilligungen, Aufbau, Abräumen und Entsorgen zu tun. Verlangen Sie eine unverbindliche Beratung oder Offerte.